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Im Laufe einer Ehe werden von Ehegatten oft Vermögensgegenstände gemeinsam erworben. Nicht nur Immobilien, auch Kapitalanlagen wie Sparverträge oder Bausparverträge stehen daher häufig im hälftigem Eigentum beider Ehegatten.

Trennung und Scheidung als solche ändern an dieser Eigentumslage nichts, weder wird durch die Ehe gemeinsames Eigentum begründet noch durch die Scheidung wieder aufgelöst. Auch nach Durchführung des Zugewinnausgleichs verbleibt es beim gemeinsamen Eigentum, denn der Zugewinnausgleichsanspruch ist ein reiner Geldanspruch.

In aller Regel sind Ehegatten nach einer Trennung aber daran interessiert, die gemeinsamen Vermögenswerte untereinander aufzuteilen, um über das eigene Vermögen frei verfügen zu können und sich nicht mehr mit dem anderen Eigentümer-Ehegatten absprechen zu müssen.

Ein eigenes gesetzliches Verfahren für diese Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten existiert nicht, vielmehr müssen sich die Ehegatten hinsichtlich jedes einzelnen gemeinsamen Vermögensgegenstandes einigen, wie dieser auseinandergesetzt werden soll.

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