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Aufgrund meiner jahrelangen Erfahrung mit den Herausforderungen im Ehe-, Scheidungs- und Erbrecht ist es mir möglich, meine Mandate mit größter Schnelligkeit, Zuverlässigkeit und Engagement zur Zufriedenheit der Mandanten zu lösen. Wir versuchen ein „Miteinander“ der Eltern zu erreichen. Dabei haben wir immer das Wohl des Kindes im Auge. 

Auch ein wichtiger Grund, warum ich seit 2014 aktives Mitglied im Arbeitskreis von Fachanwälten für Familienrecht, Richtern vom Amtsgericht Schorndorf und Mitarbeitern von der Beratungsstelle sowie vom Jugendamt bin. Dieser Arbeitskreis folgt dem einzigen Ziel, Kinder zu schützen, die durch Auseinandersetzungen der Eltern in persönliche Nöte und Schwierigkeiten geraten sind.

Ich bin immer im ausschließlichen Interesse meiner Auftraggeber tätig und bin bestrebt deren Sicht der Dinge parteilich durchzusetzen und die Kinder zu schützen. Das ist für jeden Mandanten ein unschätzbarer Vorteil, ebenso wie die absolute Vertraulichkeit, mit der ich alles behandle, was mir von den Mandanten anvertraut wird.

Trennung und Ehescheidung

Beratung über Trennungsfolgen, Scheidungsvoraussetzung und Scheidungsfolgen – auch nach steuerrechtlichen Gesichtspunkten:

  • Erarbeitung von Trennungsvereinbarungen (ohne Scheidung)
  • Ehegattentrennungsunterhalt
  • Kindesunterhalt
  • Beendigung Zugewinngemeinschaft
  • erbrechtliche Vereinbarungen
  • Immobilienübertragungen
  • Versorgungsausgleich
Durchführung von Scheidungsverfahren bei Gericht.

Erarbeitung von Scheidungsfolgenvereinbarungen:

  • Nachehelicher Ehegattenunterhalt (Begrenzung, Abfindung u.a.)
  • Kindesunterhalt
  • Umgangsrecht mit Kindern
  • Sorgerecht
  • Zugewinnausgleich
  • Immobilienübertragungen
  • Versorgungsausgleichsvereinbarungen
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