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Die eigenen oder vermieteten 4-Wände

Die Fachbereiche Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht gehören somit neben dem allgemeinen Immobilienrecht zu den Tätigkeitsschwerpunkten der Kanzlei. Das Mietrecht hat sich sowohl im Bereich der Wohnraum-, als auch der Geschäftsraummiete zu einem komplexen Themengebiet entwickelt. Unsere Kanzlei vertritt sowohl Mieter, als auch Vermieter.

Meine Beratungsleistungen im Mietrecht umfassen im Einzelnen:
 
  • Erstellung und Überpüfung von Mietverträgen
  • Rechte und Pflichten in laufenden oder bereits beendeten Mietverhältnissen
  • Mietzahlungsverpflichtungen
  • Betriebskostenabrechnungen
  • Minderungen, insb. bei Mängeln der Mietwohnung
  • Abmahnungen
  • Kündigungen
  • Aufhebungsvereinbarungen
  • Schönheitsreparaturen
  • Kautionsrückzahlungsverpflichtungen
  • nachbarschaftliche Rechte und Pflichten
  • Gewerbemietrecht
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