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Erben und Vererben

Zu diesen Themen unterstützt Sie meine Kollegin Carmen Look - Fachanwältin für Erbrecht.

Fachanwältin Carmen Look

Um spätere Streitigkeiten zu vermeiden und sicherzustellen, dass die eigenen Vorstellungen auch nach dem Tode umgesetzt werden, ist es sinnvoll, noch zu Lebzeiten erbrechtliche Regelungen zu treffen.

Auch nach dem Erbfall kommt es häufig zu Unstimmigkeiten und Streitigkeiten unter den Erben und Pflichtteilsberechtigten.

Wir beraten daher die Mandanten umfassend vor und nach dem Erbfall, insbesondere mit folgenden Schwerpunkten:

  • Durchsetzung und Abwehr von Erbansprüchen
  • Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen und Pflichtteilsergänzungsansprüchen
  • Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
  • Allgemeine Beratung in Nachlassangelegenheiten
  • Verhandlungen mit Banken, Finanzämtern, Behörden
  • Gestaltung von Testamenten und anderen letztwilligen Verfügungen
  • Beratung über die Erstellung von Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Betreuungsverfügungen
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