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Unter dem Begriff des Sorgerechts versteht man in erster Linie die elterliche Sorge für die eigenen Kinder. Das Sorgerecht der Eltern für ihre minderjährigen Kinder verpflichtet die Eltern, umfassend für das Wohl des Kindes zu sorgen.

Das elterliche Sorgerecht setzt sich somit zusammen aus der sogenannten Personensorge (Sorge für die Person des Kindes selbst), die das Erziehungsrecht einschließt, und der Vermögenssorge (Sorge für das Vermögen des Kindes). Verbunden mit dieser Pflicht zur Sorge ist auch das Recht der Eltern, dieses Recht nur selbst auszuüben. Eltern können auf ihr Sorgerecht nicht verzichten, sie können jedoch die Ausübung des Sorgerechts anderen übertragen.
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