Die eigenen oder vermieteten 4-Wände
Die Fachbereiche Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht gehören somit neben dem allgemeinen Immobilienrecht zu den Tätigkeitsschwerpunkten der Kanzlei. Das Mietrecht hat sich sowohl im Bereich der Wohnraum-, als auch der Geschäftsraummiete zu einem komplexen Themengebiet entwickelt. Unsere Kanzlei vertritt sowohl Mieter, als auch Vermieter.
Meine Beratungsleistungen im Mietrecht umfassen im Einzelnen:
• Erstellung und Überpüfung von Mietverträgen
• Rechte und Pflichten in laufenden oder bereits beendeten Mietverhältnissen
• Mietzahlungsverpflichtungen
• Betriebskostenabrechnungen
• Minderungen, insb. bei Mängeln der Mietwohnung
• Abmahnungen
• Kündigungen
• Aufhebungsvereinbarungen
• Schönheitsreparaturen
• Kautionsrückzahlungsverpflichtungen
• nachbarschaftliche Rechte und Pflichten
• Gewerbemietrecht
• Erstellung und Überpüfung von Mietverträgen
• Rechte und Pflichten in laufenden oder bereits beendeten Mietverhältnissen
• Mietzahlungsverpflichtungen
• Betriebskostenabrechnungen
• Minderungen, insb. bei Mängeln der Mietwohnung
• Abmahnungen
• Kündigungen
• Aufhebungsvereinbarungen
• Schönheitsreparaturen
• Kautionsrückzahlungsverpflichtungen
• nachbarschaftliche Rechte und Pflichten
• Gewerbemietrecht